Ergotherapie gehört zu den medizinischen Heilberufen und kümmert sich um Menschen aller Altersgruppen, welche aufgrund von körperlicher und/oder seelischer Krankheit, Unfällen oder Entwicklungsstörungen in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkungen bedroht sind.
Ziel ist es, die größtmögliche Selbstständigkeit im beruflichen, schulischen und häuslichen Alltag wieder herzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Inhalt sind unter anderem lebenspraktische, gestalterische und spielerische Mittel und Methoden.
Nach Verletzungen von Arm und/oder Hand, sorgt die Ergotherapie durch verschiedene motorische Übungen dafür, dass der betroffene Körperteil wieder beweglicher wird und im Alltag mit eingesetzt werden kann.
Bei neurologischen Erkrankungen (Schlaganfall, Multiple Sklerose, M.Parkinson u.a.) hilft die Ergotherapie, indem sie Mittel und Wege aufzeigt, wie es trotz körperlicher Einschränkung möglich ist, sich von der Körperpflege
bis hin zur Zubereitung von Mahlzeiten weitestgehend selbst zu versorgen.
Bei psychischen Erkrankungen (Depression, Angststörung, Persönlichkeitsstörungen, Essstörungen u.a.) kann die Ergotherapie helfen, eine Tagesstruktur aufzubauen. Gespräche und kreativ-gestalterische Methoden sind hier Inhalt der Therapie.
Bei Entwicklungsstörungen oder Lernproblemen in Kindergarten oder Schule wird der aktuelle Stand der Entwicklung festgelegt und das Kind dort abgeholt, wo es gerade steht. Die Fähigkeiten des Kindes stehen im Vordergrund. Auf spielerische Art werden Stärken gefördert und Schwächen verbessert. Auch hier wird viel kreativ gearbeitet.
Menschen die von Vergesslichkeit, Demenz oder Alzheimer betroffen sind, werden durch gezieltes Hirnleistungstraining gefördert. Auf spielerische Art und mit Hilfe von verschiedenen Übungsprogrammen, wird u.a. das Kurzzeitgedächtnis trainiert.
Die Behandlung erfolgt in Form einer Verordnung durch den Allgemeinmediziner / Facharzt. Nach ausführlichem Erstgespräch und Diagnostik wird gemeinsam ein persönlicher Behandlungsplan erarbeitet. Dabei steht der Mensch mit seinen individuellen Zielen und Bedürfnissen im Fokus der Therapie. Die Behandlung kann sowohl in den Praxisräumen, als auch in Form eines Hausbesuches erfolgen.
Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit:
Für eine erfolgreiche Therapie ist die Einbindung des Umfeldes, sprich Eltern / Familie, wichtige Bezugspersonen, Kindergarten oder Schule, ein wichtiger und unumgänglicher Bestandteil.
Behandlung von Menschen mit:
Behandlung von Menschen mit:
Behandlung von Menschen mit:
Behandlung von älteren Menschen mit:
Funktionsanalyse (findet innerhalb des ersten Behandlungstermines einmalig statt): 32,49 EUR
Motorisch-funktionelle Behandlung (30 Minuten): 43,56 EUR
Sensomotorisch-perzeptive Behandlung (45 Minuten): 58,64 EUR
Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Behandlung: 48,28 EUR
Psychisch-funktionelle Behandlung (60 Minuten): 73,41 EUR
Hausbesuch: 19,87 EUR
Hausbesuch in einer soz. Einrichtung: 12,96 EUR
Rezeptgebühr einmalig je Verordnung: 10,00 EUR
Da die Ergotherapie zu den verordneten Heilmitteln gehört, müssen gesetzlich versicherte Patienten für die durchgeführte Behandlung eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt 10% des Rezeptwertes (Anzahl der Behandlungen x Preis pro Behandlung), sowie 10,00 EUR Rezeptgebühr. Sie haben die Möglichkeit, sich von den Zuzahlungen befreien zu lassen. Bei Fragen zu den genauen Rezeptwerten, sowie zur Gebührenbefreiung, sprechen Sie uns einfach an.
Gebührenverordnung
Wir orientieren uns an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüpTh). Bei Privatversicherten berechnen wir den niedrigsten, 1,8-fachen Satz des VdaK-Preises. Gestützt durch Urteile der bisherigen Rechtsprechung wurde allgemein, angelehnt an die ärztliche Verfahrensweise, die preisliche Untergrenze auf den 1,8-fachen VdaK-Satz und die Obergrenze auf den 2,3-fachen VdaK-Satz festgelegt.
Privatpatienten erhalten zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung, die Sie auch zur Abklärung einer Kostenübernahme durch die private Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen können. Nach Rezeptabschluss wird Ihnen der vereinbarte Betrag in Rechnung gestellt. Diese Rechnung kann zur Erstattung der Kosten bei Ihrer privaten Krankenversicherung eingereicht werden. Die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach dem von Ihnen abgeschlossenen Krankenversicherungstarif. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer.
Zahlt die Beihilfe auch für eine Ergotherapie?
Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Patienten gegenüber den Beihilfestellen richten sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die bundesweit differieren können. Dadurch kann es zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen. Sollten Sie für diese Art von Differenzen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie die Rechnung auch dort mit angeben.
Was passiert, wenn die private Krankenkasse die Rechnung nicht übernimmt?
Sollte es bei Ihrer Krankenkasse, entgegen den Bestimmungen in ihrem persönlichen Tarifvertrag zu Problemen bei der Erstattung kommen, so haben Sie die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Informationen zur Preisgestaltung bei Privatpatienten finden Sie hier: www.privatpreise.de